Was Sie bei einem Sterbefall wissen und beachten sollten
Die meisten Menschen denken nur sehr ungern an den Tod. Es ist daher nicht verwunderlich, dass ein Sterbefall in der Familie neben Bestürzung und Trauer oft Ratlosigkeit bei den Hinterbliebenen hervorruft. Der Verlust eines vertrauten Menschen ist für die unmittelbar Betroffenen ein Schicksalsschlag, der unzählige Probleme aufwirft. Wo muss der Todesfall gemeldet werden? Wie und wo soll die Bestattung erfolgen?
Um den Hinterbliebenen die notwendigen Behördenwege zu erleichtern, sollen diese und andere Fragen hier für Sie beantwortet werden. Siehe auch unsere Dienste.
1. Arzt / Leichenbeschauer verständigen
Jeder niedergelassene Arzt kann die Leichenschau vornehmen und die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein ausstellen. Die Leiche darf vor Eintreffen des Arztes nicht verändert werden! Die im Kreis Böblingen ansässigen Ärzte finden Sie im Örtlichen Telefonbuch oder den Gelben Seiten.
2. Leichentransport und Sarglieferung
Findet durch den Bestatter Ihrer Wahl statt, den Sie telefonisch in der Regel Tag und Nacht erreichen!
3. Sterbeanzeige beim Standesamt
Jeder Sterbefall ist mit der ärztlichen Todesbescheinigung und dem Leichenschauschein unverzüglich, spätestens jedoch am darauf folgenden Werktag, dem Standesamt des Sterbeorts anzuzeigen. Das Standesamt trägt den Sterbefall ins Sterbebuch ein und stellt die Sterbeurkunden aus.
Das Standesamt braucht für den Eintrag ins Sterbebuch außer der Todesbescheinigung und dem Leichenschauschein noch folgende Unterlagen:
• einen Auszug aus dem Familienstammbuch der letzten Ehe des Verstorbenen (erhältlich beim Standesamt des Wohnorts) oder, wenn kein Familienbuch geführt wird, die Heiratsurkunde sowie andere Urkunden, die über den Familienstand Aufschluss geben;
• bei Verstorbenen die noch nicht verheiratet waren, einen Auszug aus dem Familienbuch der Eltern (erhältlich beim Standesamt des Wohnorts der Eltern) oder, wenn kein Familienbuch geführt wird, eine Geburtsurkunde;
• Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden.
Wenn Sie das Bestattungsinstitut mit der Erledigung der Formalitäten beauftragen, benötigt der Bestatter die benannten Unterlagen/Urkunden! Die Vorlage der Urkunden erübrigt sich, wenn entsprechende Personenstandsbücher beim beurkundenden Standesamt geführt werden!
4. Bestattung
Der Bestattungstermin wird vom Friedhofsamt, im Einvernehmen mit den Angehörigen und dem Pfarramt festgelegt. Vorzulegen ist die vom Standesamt ergänzte Todesbescheinigung. Die Zuteilung der Grabstätte, bzw. die Grabauswahl entsprechend der auf dem Friedhof gegebenen Möglichkeiten (Reihengrab, Einzelkaufgrab, Doppelkaufgrab, Urnenreihengrab, Urnenkaufgrab, Anonymes Grab, Kolumbarium) sowie die Besorgung der Erd- und Urnenbestattung wird vom jeweiligen Friedhofsamt vorgenommen.
Selbstverständlich besteht auch hier die Möglichkeit, dass das Bestattungsinstitut diesen Amtsgang im Auftrag der Hinterbliebenen übernimmt!
5. Sterbeanzeige beim Pfarramt
War der Verstorbene Mitglied in der katholischen oder evangelischen Kirche, ist auch beim zuständigen Pfarramt eine Sterbeurkunde vorzulegen ! Auch dies kann vom Bestattungsinstitut vorgenommen werden!
6. Sarg und Hallendekoration
Die Sarg- und Hallendekoration wird von dem Gärtner Ihrer Wahl übernommen. Bei Erdbestattungen ist lediglich darauf zu achten, dass auch die Grababdeckung gewährleistet ist!
7. Umrahmung der Beisetzung
In Absprache mit dem Pfarrer / Redner kann die Bestattung musikalisch, persönlich gestaltet werden. Auch hier gilt:
Das Bestattungsinstitut ist gerne behilflich!
8. Feuerbestattung
Soll eine Feuerbestattung erfolgen, kann vor der Überführung ins Krematorium in der örtlichen Aussegnungshalle eine Trauerfeier stattfinden.
Es besteht auch die Möglichkeit bei Wiederankunft der Urne aus dem Krematorium, die Trauerfeier auszurichten! Die Überführung des Verstorbenen ins Krematorium wird von Ihrem Bestattungsinstitut vorgenommen. Für die Feuerbestattung werden folgende Dinge benötigt: Todesbescheinigung, Leichenschauschein, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Ortspolizeibehörde (Standesamt) sowie eine Urnenanforderung (Friedhofsamt).
9. Sterbegeld, Benachrichtigung der Versicherungen
Seit 1. Jan. 2004 ist das Sterbegeld des Sozialversicherers abgeschafft worden. Wir raten darum zu einer privaten Vorsorge. Sprechen Sie uns doch einfach mal an.
10. Bei Rentenempfängern
Hat der Verstorbene eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter oder Angestellten bezogen, kann die Witwe bzw. der Witwer innerhalb 14 Tagen beim Bürgermeisteramt/Rentenamt, zur Überbrückung die Weiterzahlung der bisherigen Rente für die folgenden 3 Monate beantragen. Mitzubringen sind: die Sterbeurkunde, der eigene Personalausweis und – soweit vorhanden – die Rentenkarte der Deutschen Bundespost. Dabei wäre auch anzugeben, auf welches Bankkonto die Rente künftig überwiesen werden soll.
11. Hinterbliebenenrentenantrag
Auf dem Rentenamt ist möglichst rasch ein Antrag auf Witwen – bzw. Waisenrente zu stellen. Die Versicherungsnachweise sind mitzubringen. Ihr Bestattungsinstitut Sommerer bietet darüber hinaus den Hinterbliebenen seine Hilfe zur Beratung auch in allen sonstigen hier nicht aufgeführten Angelegenheiten an!