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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bestattungsinstitut Sommerer, Stand 2020

1. Allgemeines
Die Durchführung aller unserer Leistungen beruht auf dem Vertrauen
unserer Auftraggeber. Im Interesse der Klarheit der Geschäftsbeziehung
und damit im Interesse der vertrauensvollen Vertragsabwicklung werden
die nachstehenden Geschäftsbedingungen vereinbart und von beiden
Seiten als integrierter Auftrags- und Vertragsinhalt anerkannt.
2. Auftragserteilung
Zu unseren Leistungen im Bestattungswesen gehört die individuelle und
vertrauensvolle Beratung unserer Auftraggeber. Diese Beratung ist eine
vorvertragliche Leistung, die wir gerne erbringen, aus der sich jedoch
rechtsverbindliche Verpflichtungen beiderseits nicht ergeben.
Die rechtsverbindliche Auftragserteilung erfolgt durch die
Unterzeichnung des schriftlichen Auftrages/Kostenvoranschlag durch
den Auftraggeber. Auftraggeber ist die den Auftrag unterzeichnende
Person, es sei denn, die Auftragserteilung erfolgt ausdrücklich und
schriftlich in fremden Namen und für fremde Rechnung. In diesem Falle
sind wir berechtigt, den schriftlichen Nachweis der Vertretungsbefugnis
zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so ist die den
Auftrag unterzeichnende Person der Auftraggeber.
Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift/Kopie des
Auftrages/Kostenvoranschlag und der Vollmacht zur Bestattung.
Die Aushändigung der Auftragsdurchschrift oder- abschrift an den
Auftraggeber stellt die Auftragsannahme durch uns dar, dies gilt
insbesondere bei telefonisch erfolgter Auftragserteilung.
Leistungen, die wir nicht selbst erbringen, sondern durch Dritte
erbringen lassen (z.B. Sterbeurkunden, Leichenschaugebühr, u.ä.),
können wir nach unserer Wahl im eigenen Namen und für eigene
Rechnung bestellen und erbringen oder im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers. Insoweit erteilt uns der Auftraggeber hiermit die
unwiderrufliche Vollmacht, Aufträge in seinem Namen und für seine
Rechnung zu erteilen.
3.Vertragliche Leistung
Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich nach dem Inhalt des
schriftlichen Auftrages. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich,
wenn sie in den schriftlichen Auftrag aufgenommen sind. Soweit im
Auftrag die Lieferung von Gegenständen enthalten ist, deren Bestellung
nach Katalog oder nach vorhandenen Mustern erfolgte, sind wir
berechtigt, die Lieferung auch in abweichender Form zu erbringen,
soweit diese Abweichung im Verhältnis zum Gesamtauftrag unerheblich
und geringfügig sind und das Gesamtbild der vom Auftraggeber
bestellten Leistung nicht beeinträchtigen. Insbesondere Abweichungen
in der Sargausstattung gelten als unerheblich im vorstehenden Sinne.
4. Auftragsdurchführung
Im Rahmen der Auftragsdurchführung erbringen wir alle vereinbarten
Lieferungen und Leistungen.
Zeigt sich bei der Auftragsdurchführung, dass einzelne
Vertragsleistungen unmöglich und nicht erbringbar sind, ohne dass wir
das zu vertreten haben, so berührt dies nicht das restliche
Vertragsverhältnis, soweit der wesentliche Vertragszweck auch ohne
diese Leistungsteile erreichbar ist.
Weiterhin erbringen wir alle zusätzlich erforderlich werdenden
Leistungen, auch soweit diese vom schriftlichen Auftrag abweichen oder
in diesem nicht enthalten sind, sofern diese Abweichungen oder
Zusatzleistungen für die Auftragsdurchführung notwendig sind. Solche
Leistungen können z.B. anfallen durch behördliche Bestimmungen,
Auflagen oder Anordnungen.
Der Auftraggeber erkennt bereits jetzt an, dass wir berechtigt sind, derart
erforderlich werdende vom schriftlichen Auftrag abweichende oder
zusätzliche Leistungen für ihn zu erbringen und den Mehraufwand als
Zusatzleistung zu berechnen.
Terminvereinbarungen im Auftrag zur Durchführung unserer Leistungen
verstehen sich als „voraussichtliche“ Termine und sind für uns nicht
verbindlich. Die Durchführung unserer Leistungen ist teilweise (z.B. bei
Auslandsaufträgen, Flugtransport u.ä.) zeitlich in so maßgeblicher Weise
durch Dritte bestimmt, dass wir verbindliche Termine nicht zusagen
können. Irgendwelche Rechte des Auftraggebers bei Überschreitung der
voraussichtlichen Termine sind daher ausgeschlossen.
5 . Preise
Soweit im schriftlichen Auftrag für einzelne Leistungen Preise
vereinbart sind, sind diese für beide Seiten verbindlich.
Bei preislich nicht fest vereinbarten Leistungen- oder Leistungsteilen
werden dem Auftraggeber angemessene Preise berechnet. Alle
Lieferungen und Leistungen unterliegen der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. und sind netto ausgewiesen.
6. Zahlungen und Abrechnug
Der Rechnungsbetrag ist fällig und zahlbar rein netto ohne Abzug nach
Rechnungserstellung. Vom Auftraggeber erwartete oder in Aussicht
gestellte Zahlungen Dritter berühren nicht seine eigene Zahlungspflicht
Die Zahlung hat spesen- und lastenfrei an die von uns im Auftrag oder in
der Rechnung benannten Zahlstelle zu erfolgen.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung und nach durch uns erfolgter
Inverzugsetzung sind wir berechtigt, für weitere Mahnungen pauschale
Mahnkosten zu berechnen, und zwar für jedes Mahnschreiben € 5,-.
Außerdem sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, von dem Tage des
Verzugs an Verzugszinsen zu berechnen in Höhe des von uns in
Anspruch genommenen Banküberziehungskredites, mindestens jedoch in
Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz.
Bei Überführungen und Auslandsaufträgen sind wir berechtigt,
Anzahlungen in von uns festgelegter Höhe oder auch Vorauszahlung des
gesamten Rechnungsbetrages (Vorkasse) zu verlangen. Für diese
Zahlungen gelten die vorstehenden Regelungen sinngemäß mit der
Maßgabe, dass Anzahlungen oder Vorkasse- Zahlungen binnen 2 Tagen
seit Anforderung fällig sind.
Soweit für unsere Leistungen Zahlungen durch Dritte an uns erfolgen
(z.B. durch Treuhand, Sterbekassen, Versicherungen), sind wir befugt,
diese Zahlungen mit uns zustehenden Forderungen gegen den
Auftraggeber zu verrechnen. Die Abrechnung wird dem Auftraggeber
binnen 30 Tagen nach Zahlungseingang erteilt, bei mehreren Dritt-
Zahlungen binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang.
Zahlungen unsererseits an Behörden, Friedhofämter usw. erfolgen
ausdrücklich unter Vorbehalt. Bei Zahlungsverzug unserer Auftraggeber
sind wir berechtigt, die geleisteten Zahlungen zurückzufordern. Den
Behörden bzw. Ämtern steht sodann frei, ihre Forderungen direkt gegen
unsere Auftraggeber geltend zu machen.
7. Gewährleistung und Haftung
Mängel und Schäden irgendwelcher Art (Reklamationen) müssen in
Anbetracht der Besonderheiten des Bestattungswesens unmittelbar und
unverzüglich (binnen 24 Stunden) uns angezeigt werden. Berechtigte
Reklamationen können wir nach unserer Wahl durch Beseitigung
(Nachlieferung oder Nachbesserung) oder durch angemessene
Minderung des Vertragsentgeltes abhelfen.
Soweit bei der Durchführung unseres Auftrages Schäden oder Mängel
durch Dritte verursacht oder sonst herbeigeführt werden, ist unsere
Haftung ausgeschlossen. Sind die dritten Personen unsere
Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 278 BGB, so ist unsere Haftung auf
Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung beschränkt.
Bei Umbettungen ist jeglicher Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des beauftragten
Bestattungsunternehmens.
9. Sonstige Vereinbarungen
Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt worden sind. In Schriftform oder per Email.
Anweisungen Dritter (z.B. Familienangehörigen des Auftraggebers) sind
für uns nur verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber unverzüglich
schriftlich bestätigt werden. Eine Aufforderung zu dieser Bestätigung
durch uns ist nicht erforderlich.
10. Schlussbestimmung
Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so berührt dies nicht die Geltung aller anderen Vereinbarungen